Termin Notiz
Allgemeine Vereinbarungen
Buchung, Reservierung und Zahlung
Art. 1 |
Der Besuch ist erst dann endgültig, wenn das Hafenzentrum Ihre Bestätigung erhalten hat. |
Art. 2 |
Für Bildungsinstitute: Begleiter sind kostenlos zum Preis von 1 Begleiter pro 10 Schüler/Studenten. |
Art. 3 |
Der Besuch kann bis zu 2 Arbeitstage vor dem geplanten Termin annulliert werden. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. |
Art. 4 |
Die Anzahl der Teilnehmer, Führer und Mahlzeiten werden berechnet. |
Art. 5 |
Die Teilnehmerzahl kann bis zu 2 Arbeitstage vor dem Besuch geändert werden. Wenn weitere Teilnehmer hinzukommen, ist dies abhängig von der verfügbaren Kapazität und Verfügbarkeit, ggf. zusätzliche Führer |
Art. 6 |
Der erforderliche Betrag soll am Besuchstag selbst während der Mittagspause bezahlt werden. Zahlung ist möglich mit Kredietkarte oder Maestro. Der Rechnungsbetrag richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer auf der Namensliste, die dem Hafenzentrum 48 Stunden vor Exkursionsbeginn zur Verfügung steht. Wenn am Tag der Exkursion festgestellt wird, dass mehr Personen an der Aktivität teilnehmen, wie mitgeteilt, wird die Rechnung an diese neue Anzahl angepasst. |
Verhalten und Sicherheit
Art. 7 |
Das Hafenzentrum oder seine Mitarbeiter sind nicht verantwortlich für Unfälle, die sich bei Hafenbesuchen oder im Hafenzentrum ereignen können. |
Art. 8 |
Es werden keine Produkte aus dem Hafen mitgenommen, um Risiken mit der föderalen Polizei und dem Zollamt zu vermeiden. |
Art. 9 |
Die Besucher des Hafenzentrums haften für alle Schäden, die sie an Personen, Geräten, Anlagen oder Infrastrukturen, sowohl im Hafenzentrum selbst, als auch an anderen Orten verursachen. |
Art. 10 |
Die Gruppe muss ihre Teilnehmer selbst versichern. |
Art. 11 |
Der Hafenführer ist für die didaktische Betreuung verantwortlich und gibt die notwendigen Sicherheitshinweise. Lehrer/Begleiter sollten in die Gruppe eingreifen, um die notwendige Disziplin zu gewährleisten. Die Lehrer/Begleiter sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsanweisungen zu respektieren und die Bereitschaft ihrer Gruppe zum Zuhören sicherzustellen. |
Vereinbarungen für Bustouren
Art. 13 |
Die Gruppe sollte während der Hafenbesichtigung einen Bus mit Mikrofon zur Verfügung stellen, vorzugsweise keinen Doppeldeckerbus. |
Art. 14 |
Jeder Besucher braucht einen vollen Sitzplatz. |
Art. 15 |
Die Gruppe stellt einen Sitzplatz für den/die Führer, entsprechend der Teilnehmerzahl, zur Verfügung. |
Art. 16 |
Wenn die Ankunfts- und Abfahrtsorte auf Wunsch der Gruppe unterschiedlich sind, wird der Transport des Führers der Gruppe in Rechnung gestellt. |
Art. 17 |
Alle Exkursionsteilnehmer müssen im Besitz ihres Personalausweises oder Reisepasses sein. |
Art. 18 |
Bitte tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit festes Schuhe an den Kais. Bei Firmenbesuchen ist man verpflichtet, einen Schutzhelm und eine Sicherheitsveste zu tragen, die vom Hafenzentrum zur Verfügung gestellt werden. An einigen Stellen ist auch das Tragen von Sicherheitskappen (für Schuhe) vorgeschrieben. Diese werden vom Hafenzentrum zur Verfügung gestellt. |
Art. 19 |
Die Namensliste muss 10 Tage vor dem Besuch in unserem Besitz sein und für Firmenbesuche separat per Bus erstellt werden. (Ein Exemplar pro Unternehmen, das besucht werden soll.) |
Art. 20 | Das Fotografieren, Rauchen, Essen und Trinken ist bei Firmenbesuchen strengstens verboten. |
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Hafenerlebnis!